Reichelt

Mandanten Info

Immer auf dem neusten Stand

Mit uns fit für die Zukunft.

Aktuell

Monatsinformation

Please wait while flipbook is loading. For more related info, FAQs and issues please refer to DearFlip WordPress Flipbook Plugin Help documentation.

2024:

Das passende Konzept

Die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten haben für uns oberste Priorität. Im Mittelpunkt steht dabei immer deren wirtschaftlicher Nutzen. Hierauf legen wir großen Wert und stimmen jedes Beratungsmandat genau ab.

Unser Service für Sie

Formulare & Downloads

Dienstleistungskatalog

Personalfragebogen zur kurzfristigen Beschäftigung

Personalfragebogen allgemein ausfüllbar

Personalfragebogen für Studenten

Personalfragebogen für Praktikanten

Personalfragebogen für Minijobber

Dokumentation zur täglichen Arbeitszeit

Allgemeine Checkliste zur Einkommenssteuer

Verpflegungsmehraufwendungen

Jahre
Erfahrung

Der Erfolg Ihres Unternehmens hat viele Facetten: Wichtig ist Ihre Leistung gegenüber Ihren Kunden. Genauso bedeutend ist jedoch auch eine solide finanzielle Basis – und diese hängt nicht nur vom Steuern sparen ab. Gut, wenn man bei diesem Thema auf erstklassige Beratung und einen starken Partner setzen kann.

Volle Transparenz

Gebühren

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (künftig: StBVV).

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird durch uns maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist durch uns eine Betragsrahmengebühr unter Beachtung der Grenzen der StBGebV vorgesehen.
In bestimmten Fällen berechnen wir statt Wertgebühren eine Zeitgebühr, z.B. für betriebswirtschaftliche Beratungen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Anforderungen und den von uns zu erbringenden Leistungen ein konkretes Angebot.

Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten außerhalb einiger ausgewählter Bereiche in der privaten Steuererklärung dürfen nach wie vor in der Steuererklärung als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen trotz der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2006 ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Tel: 07822-300 780
Fax: 07822-300 7899

info@steuerberater-reichelt.de

Montag – Freitag:
8:00 – 17:00 Uhr
Wochenende:
geschlossen

REICHELT Steuer- und Wirtschaftsberatung
77955 Ettenheim
Stückle-Str. 8

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden